SCHUTZ- UND KINDERSCHUTZRICHTLINIEN

Unsere Vision und MissionDie Protect Us Kids Foundation (PUK) setzt sich dafür ein, Kinder und Jugendliche weltweit vor Cyberkriminalität zu schützen, damit sie sicher im Internet surfen können. Unser übergeordnetes Ziel ist der Schutz von Kindern, insbesondere von Kindern aus unterversorgten und marginalisierten Gemeinschaften, die in der digitalen Umgebung anfälliger für räuberische Manöver sein können.


Unser EngagementPUK ist der Ansicht, dass Kinder das Recht haben, sich sicher im Cyberspace zu bewegen, ohne Opfer von Kinderschändern und -ausbeutern zu werden. Wir setzen uns dafür ein, das Bewusstsein für Online-Sicherheit zu fördern, die Entwicklung technologiebasierter Sicherheitslösungen anzuregen und strategische Partnerschaften mit anderen Organisationen aufzubauen, um Schlüsselindikatoren zu identifizieren, die zu Ausbeutung führen. Daher sind wir bestrebt, Programme bereitzustellen und umzusetzen, die sich auf die einzigartigen kulturellen, verhaltensbezogenen und gesellschaftlichen Aspekte marginalisierter und ländlicher Gemeinschaften konzentrieren, die Kriminellen eine größere Möglichkeit bieten, Kinder durch den Einsatz von Technologie auszubeuten.


Zweck: Diese Richtlinie zum Schutz und zur Kindersicherung („Richtlinie“) soll die Verantwortung derjenigen beschreiben, die für und mit PUK arbeiten, um sicherzustellen, dass unsere Maßnahmen und Programme mit den internationalen Grundsätzen zum Kinderschutz in Einklang stehen und gleichzeitig sicherzustellen, dass unsere Bemühungen die Kinder, die wir schützen möchten, nicht noch weiter zu Opfern machen.


ZielgruppeDie Richtlinie befasst sich mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen und definiert ein „Kind“ als jede Person unter 18 Jahren gemäß Artikel 1 der UN-Kinderrechtskonvention (CRC). Die Richtlinie gilt für Mitarbeiter, Praktikanten, Freiwillige (einschließlich Vorstandsmitglieder) und unabhängige Auftragnehmer von PUK sowohl in den Vereinigten Staaten als auch im Ausland. Sie gilt auch für Beziehungen und Partnerschaften, die PUK eingeht.


BasisPUK stützt seine Arbeit auf die in der Kinderrechtskonvention verankerten Grundsätze, insbesondere: ● Nichtdiskriminierung (Artikel 2); ● Kindeswohl (Artikel 3); ● Mitspracherecht und Entscheidungsfreiheit (Artikel 12); ● Privatsphäre (Artikel 16); ● Missbrauch und Vernachlässigung (Artikel 19); und ● Sexuelle Ausbeutung (Artikel 34).

Die Richtlinie orientiert sich außerdem am Fakultativprotokoll betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie sowie an der nationalen Modellreaktionsstrategie von WeProtect.


Unsere VerantwortungEs liegt in der Verantwortung von PUK, sicherzustellen, dass sein Personal, seine Praktiken und seine Programme die Sicherheit von Kindern in keiner Weise gefährden. Zu diesem Zweck wird PUK die folgenden Maßnahmen ergreifen:


I. Anwerbung und Beschäftigung

Stellenausschreibungen: Stellenausschreibungen und Ankündigungen für offene Stellen sollten Verweise auf die Richtlinie und etwaige Auswahlverfahren enthalten.

VorstellungsgesprächeIn allen Vorstellungsgesprächen werden gezielt Fragen zum beruflichen Werdegang und zur Eignung der Bewerber für eine Tätigkeit in einer Kinderschutzorganisation gestellt.

Alle Stellenangebote unterliegen der Vorlage von mindestens zwei zufriedenstellenden Referenzen früherer Arbeitgeber sowie der Ergebnisse einer Hintergrundüberprüfung auf strafrechtliche Anklagen wegen Gewaltverbrechen oder Verbrechen gegen Kinder.

HintergrundüberprüfungenAlle potenziellen Mitarbeiter müssen einen standardisierten Einstellungsprozess durchlaufen, der Bewerbung, Vorstellungsgespräch, Referenzprüfung und Überprüfung des polizeilichen Führungszeugnisses umfasst. Nach Ermessen von PUK kann dasselbe von Praktikanten, Freiwilligen und unabhängigen Auftragnehmern verlangt werden.

Potentielle Mitarbeiter, Praktikanten, Freiwillige und unabhängige Auftragnehmer müssen PUK ihre schriftliche Zustimmung zur Durchführung dieser Überprüfung erteilen und für die Überprüfung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben machen.

Potenziellen oder aktuellen Mitarbeitern, Praktikanten, Freiwilligen oder unabhängigen Auftragnehmern, die bei der Hintergrundüberprüfung falsche oder unvollständige Angaben machen, wird keine Anstellung angeboten. Wenn es sich um aktuelle Mitarbeiter, Praktikanten, Freiwilligen oder unabhängige Auftragnehmer handelt, werden ihnen disziplinarische Maßnahmen bis hin zur Kündigung auferlegt.

Orientierung und SchulungAlle Mitarbeiter, Praktikanten, Freiwilligen und unabhängigen Auftragnehmer werden umfassend über die Richtlinie informiert, um sicherzustellen, dass sie Zweck und Inhalt verstehen.


II. Betreuung und Unterstützung

Das Management sorgt für offene Kommunikationswege und fördert eine Atmosphäre der Unterstützung und Ermutigung, sodass die Mitarbeiter sich wohl fühlen, wenn sie über Kinderschutzthemen sprechen und diese melden.


III. Rollen und Verantwortlichkeiten bei der Umsetzung der Kinderschutzpolitik

Der Chief Executive Officer (CEO) und der Vorstand sind dafür verantwortlich, die Sichtbarkeit und Einhaltung der Richtlinie zu erhöhen. Dazu gehört auch die Meldung mutmaßlicher Richtlinienverstöße und die Reaktion darauf.


IV. Verwendung von Bildern in Präsentationen

Die in Präsentationen verwendeten Bilder (Standbilder oder Bewegtbilder) dürfen kein Material mit sexuellem Kindesmissbrauch (CSAM), keine Obszönitäten, keine Erwachsenenpornografie oder andere anstößige oder unangemessene Inhalte enthalten.


V. Informations- und Kommunikationstechnologien

PUK wendet technologisch fortschrittlichere Arbeitsweisen an und nutzt Informationstechnologien und -plattformen, um Kinder, Betreuer und Gemeinschaften einzubeziehen. Aus diesem Grund wird PUK technisch fundierte Cybersicherheitsrichtlinien und -praktiken entwickeln und kontinuierlich verbessern, um einen angemessenen Schutz vor Online- und technologiegestütztem Missbrauch und Ausbeutung zu gewährleisten.


VI. Vertraulichkeit und Safe Space-Ankündigungen

Bei Präsentationen und Schulungen mit Kinderschutzexperten sollte darauf geachtet werden, Überlebende von Kindesmissbrauch nicht zu provozieren. Inhalte zum Kinderschutz sollten zu Beginn Triggerwarnungen enthalten, wenn die Inhalte über die normale Berufserfahrung der Teilnehmer hinausgehen. Wenn die Erfahrungen der Teilnehmer variieren oder nicht bekannt sind, gehen Sie davon aus, dass ein höheres Warnniveau erforderlich ist. Präsentationen mit herausfordernden Inhalten für Laien oder Eltern/Erziehungsberechtigte erfordern die deutlichsten Safe-Space-Warnungen. Warnungen können Folgendes beinhalten:● Diese Präsentation wird Folgendes beinhalten: Hinweis, wenn der Inhalt Beschreibungen, unscharfe Bilder, Fälle oder sensible Themen enthält.● Wir sind uns bewusst, dass es unter uns wahrscheinlich Überlebende oder Unterstützer von Missbrauchsopfern gibt.● Über Missbrauch zu sprechen kann starke Emotionen auslösen. Fühlen Sie sich frei, sich bei Bedarf zu distanzieren oder zurückzutreten. Wir werden Sie nicht fragen, warum Sie zurückgetreten sind.

● Bitte geben Sie nur anonymisierte Fälle frei. Wenn Sie einen Fall freigeben, müssen die Teilnehmer zustimmen, vor der Wiederholung der Details freigegebener Fälle eine ausdrückliche Erlaubnis einzuholen.


Fallbesprechungen sollten anonymisiert werden. Bevor Falldetails in Schulungen verwendet werden, sollte eine ausdrückliche Genehmigung eingeholt werden, und identifizierende Informationen sollten geändert werden. E-Mail-Korrespondenz mit Fallinformationen sollte gelöscht werden, sobald der Support abgeschlossen ist.


Bei Teilnehmern ohne professionelles Engagement im Kinderschutz (wie etwa Eltern/Erziehungsberechtigten) und/oder potenziell auslösenden Inhalten kann es notwendig sein, einen schriftlichen Hinweis auf den Schutzbereich oder eine Schutzstation bereitzustellen oder jemanden an der Tür für zu spät Eintreffende bereitzustellen.


VII. Berichterstattung

Mitarbeiter, Praktikanten, Freiwillige und unabhängige Auftragnehmer in den Vereinigten Staaten müssen alle auf irgendeinem Weg eingehenden Berichte über sexuellen Missbrauch oder Ausbeutung von Kindern an das Callcenter oder die CyberTipline des National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) melden.

Wenn im Zuge der Recherche außerdem eine Website oder andere Materialien Inhalte mit sexuellem Kindesmissbrauch enthalten, melden Mitarbeiter, Praktikanten, Freiwillige und unabhängige Auftragnehmer diese Site unverzüglich der CyberTipline und öffnen den Link, das Bild oder das Material nicht. Bei Bedarf können Mitarbeiter, Praktikanten, Freiwillige oder unabhängige Auftragnehmer auch mit der Geschäftsleitung sprechen, um zusätzliche Unterstützung zu erhalten.

Im Ausland tätige Mitarbeiter, Praktikanten, Freiwillige und unabhängige Auftragnehmer sollten sich an die örtlichen Behörden wenden, um gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eine formelle Beschwerde einzureichen.


VIII. Prozess der Einbindung


Partnerschaftsvereinbarungen und -verträge sollten, wenn möglich, eine Erklärung enthalten, in der die Verpflichtung der Parteien zu den in der Richtlinie dargelegten Grundsätzen bekräftigt wird, und in der sie Schutzmaßnahmen im Einklang mit diesen Grundsätzen ergreifen.

Darüber hinaus ermutigt PUK Organisationen, mit denen wir zusammenarbeiten, Richtlinien zum Schutz von Kindern zu entwickeln und/oder die hier beschriebenen Anforderungen einzuhalten, um eine erneute Viktimisierung von Kindern zu verhindern. Wenn beide Institutionen Richtlinien haben, sollte die restriktivere Richtlinie befolgt werden.


IX. Einbettung von Schutzmaßnahmen in die Arbeit von PUKs


PUK führt mindestens einmal jährlich Risikobewertungen zum Schutz von Kindern durch, um Bereiche zu identifizieren, in denen es um den Schutz von Kindern sowie um sexuelle Belästigung und Ausbeutung von Kindern geht, und dokumentiert die Schritte, die unternommen werden, um diese Risiken zu beseitigen oder zu verringern.


PUK wird durch einen kollaborativen Programmdesignansatz, auch mit PUK-Partnern und Programmteilnehmern, in allen Phasen Schutzmaßnahmen in Programme und während des gesamten Projektzyklus integrieren, um eine bessere Gestaltung, Überwachung und Bewertung der Schutzmaßnahmen zu erreichen.


PUK wird sicherstellen, dass Kindern und Erwachsenen weltweit zahlreiche Mechanismen zur Meldung sexueller Belästigung und Ausbeutung von Kindern zur Verfügung stehen, insbesondere denjenigen, die am stärksten von sexueller Belästigung und Ausbeutung bedroht sind. Bei Bedarf werden dokumentierte Meldeverfahren in den jeweiligen Landessprachen erstellt. PUK wird sicherstellen, dass alle für den Empfang von Meldungen verantwortlichen Personen wissen, wie sie ihre Aufgaben erfüllen und diese auf sichere und vertrauliche Weise behandeln. PUK wird den Opfern gegenüber transparent sein, was alle Verpflichtungen oder Maßnahmen betrifft, die aufgrund ihrer Meldung ergriffen werden müssen, einschließlich der Weiterleitung an Dritte. Alle Maßnahmen werden durch eine Risikobewertung für alle Beteiligten untermauert. Partner und Gemeinschaften bei PUK-Aktivitäten werden über das erwartete Verhalten von PUK-Mitarbeitern und verwandtem Personal sowie über die Vorgehensweise bei der Meldung informiert.


X. Arbeit mit Kindern im professionellen Umfeld

Mitarbeiter, die bei ihrer Arbeit zufällig Kontakt mit Kindern haben, müssen sich an die Richtlinien der Einrichtung oder der PUK zum Schutz und zur Kindersicherung halten, je nachdem, welche strenger sind. Das Fotografieren ist nur mit Zustimmung gestattet und die Bilder müssen von einem Vertreter der Einrichtung freigegeben werden, um sicherzustellen, dass keine Kinder ohne die schriftliche Zustimmung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten abgebildet werden.


Persönlicher Kontakt mit Kindern sollte vermieden werden und jeder Kontakt muss gemeldet werden, auch wenn er nur zufällig stattfindet. Kein Erwachsener sollte mit einem Kind allein sein. Alle Kontakte mit Kindern sollten in Gruppen erfolgen und beobachtbar und unterbrechbar sein. Sollte das Personal Kontakt mit Kindern unter 18 Jahren haben, sollten alle Vorkehrungen getroffen werden, um die persönlichen Daten der Kinder zu schützen.


Alle Mitarbeiter sollten auf Berührungen oder andere Verhaltensweisen verzichten, die nicht ausdrücklich im Umgang mit Kindern erforderlich sind, ohne deren Zustimmung, insbesondere wenn das Verhalten einem vernünftigen Menschen unangemessen erscheinen könnte.


XI. Kommunikation eines Erwachsenen mit einem Kind oder über ein Kind


Es wird davon ausgegangen, dass Mitarbeiter im Rahmen ihrer Arbeitsrolle oder anderweitig niemals Kontakt zu Kindern aufnehmen, persönliche Informationen über sie einholen oder mit ihnen korrespondieren werden, es sei denn, dies ist als integraler Bestandteil eines Programms genehmigt und es wurden Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Geschützte Kommunikation sollte überwachte Plattformen (wie Schul- und Arbeits-E-Mails) umfassen und keinen persönlichen Kontakt zulassen. Jede Kommunikation mit Kindern sollte vor Beginn von PUK und der gastgebenden Organisation einer Risikobewertung unterzogen werden.


Auf persönlichen Social-Media-Konten dürfen niemals persönliche Daten eines Kindes (oder von Kindern) weitergegeben werden (z. B. Taggen, Teilen von vollständigen Namen, Geburtstagen).


Persönliche oder physische Informationen, die den Standort eines Kindes identifizieren, dürfen niemals auf einer Website oder in Mitteilungen weitergegeben werden (z. B. durch Veröffentlichung der Adresse eines Camps oder des Namens einer Schule).


Die Kommunikation über Kinder sollte respektvoll und notwendig sein, um eine sichere Umgebung zu schaffen.